19.02.2019 | VdM Verband deutscher Musikschulen

Digitalpakt für kommunale Bildungsinfrastruktur nutzen

Unter der Überschrift „Digitalpakt für kommunale Bildungsinfrastruktur nutzen“ haben der Deutsche Volkshochschul-Verband, der Deutsche Bibliotheksverband und der Verband deutscher Musikschulen gemeinsam einen Brief an die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände und an die Ministerpräsidentenkonferenz  geschickt, worin sie um politische Einflussnahme für die Öffnung des Digitalpaktes bitten.

 

Aus Sicht der drei Verbände, deren Einrichtungen wichtiger Teil der kommunalen Bildungsinfrastruktur sind,  greife die Engführung der politischen Diskussion auf die allgemein bildende Schule deutlich zu kurz. Vielmehr müsse „die gesamte kommunale Bildungslandschaft in ihrer vernetzten Situation in den Digitalpakt einbezogen und hierzu in den gesetzlichen Regelungen eine entsprechende Öffnungsklausel eingezogen werden, die eine Ausgestaltung der Förderung in den Ländern zur digitalen Ertüchtigung von Bildungsinfrastruktur mit Blick auf den gesamten kommunalen Bildungsraum junger Menschen ermöglicht“. Zahlreiche Kooperationsformen von Bibliotheken, Volkshochschulen und Musikschulen mit allgemein bildenden Schulen seien in der kommunalen Bildungslandschaft von heute selbstverständlich, „so dass vernetzte Bildung zwischen diesen kommunalen Bildungseinrichtungen und Schule auch im Kontext des Digitalpaktes weiter gestärkt werden“ müsse. „Eine Einbeziehung der kommunalen Bildungsinfrastruktur über die allgemein bildende Schule hinaus würde verhindern, dass neue Bildungsschranken aufkommen.“, so die drei Dachverbände.

 

Weiter halten sie fest, dass auch darüber hinaus die Bibliotheken, Volkshochschulen und Musikschulen zur Wahrnehmung und Gewährleistung ihres Auftrags der Unterstützung auf dem Weg in eine digitale Zukunft bedürfen. Politisch erfordere dies hierbei auf der Ebene der Änderung des Grundgesetzes, in dessen Geist und Bestimmungen implizit eine Verbürgung auf ein umfassendes Recht auf Bildung aufscheint, einer Öffnungsklausel, die sicherstellt, dass Länder einen Gestaltungsraum zur Förderung kommunaler Bildungsinfrastruktur haben und dieser nicht auf den Bereich formaler Bildung, also nicht auf die allgemein bildende Schule eingegrenzt werde.

 

Deutsche Volkshochschul-Verband, Deutscher Bibliotheksverband und Verband deutscher Musikschulen bitten daher in ihrem Schreiben die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände und die Ministerpräsidentenkonferenz „um politische Einflussnahme, dass im Verhandlungsergebnis diese Öffnung enthalten ist, um den Ländern Raum zu geben, die Kommunen in die Lage zu versetzen, die ‚digitale Daseinsvorsorge‘ für Bürgerinnen und Bürger in den Bildungseinrichtungen zu gewährleisten.“


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