04.07.2018 | VdM Verband deutscher Musikschulen

Pauschalvertrag Kopierlizenzen

Bitte um Vertragsrücksendung bis 31. Juli 2018

Seit 1. Januar 2018 ist der Pauschalvertrag über Kopierlizenzen des VdM mit GEMA und VG Musikedition in Kraft. Der Zeitpunkt, bis zu dem dafür 60 Prozent aller Vokal- und Instrumentalschüler der VdM-Mitgliedschulen erreicht werden müssen, wurde dazu von der VG-Musikedition in das Jahr 2018 hinein verlängert. Dadurch ist es dem VdM ermöglicht worden, das Mitgliedervotum der Bundesversammlung umsetzen zu können.

 

Alle Musikschulen, die noch nicht am Pauschalvertrag teilnehmen, aber im Laufe des Jahres 2018 ihre Teilnahme am Pauschalvertrag über Kopierlizenzen unterzeichnen wollen, bittet der VdM, ihm aus zeitlichen Bearbeitungsgründen den Vertrag bis spätestens 31.07.2018 in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet zuzusenden. Die Musikschulen erhalten danach ein vom VdM unterzeichnetes Vertragsexemplar wieder zurückgeschickt.

 

Mitgliedschulen können den Vertrag zur Teilnahme am Pauschalvertrag im VdM-Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt „Dokumente“ / „Musikschulorganisation und Info Recht“, Stichwort „Kopierlizenzen“ abrufen. Musikschulen, die bereits während des Jahres 2018 (unterjährig) am Pauschalvertrag teilnehmen wollen, können dies in ihrem Vertrag entsprechend angeben. Es fällt dann nur der für die jeweiligen Monate anteilige Betrag an.

 

Hinweis zum Nutzungsumfang:

  • Innerhalb des Umfangs der im Vertrag unter Punkt 3 eingeräumten Rechte dürfen Kopien nicht nur für Instrumental- und Vokalschüler, sondern ebenso für andere Musikschüler wie etwa im Bereich der Elementaren Musikerziehung oder des Ensemblemusizierens erstellt werden.
  • Im Rahmen der unter Punkt 3 des Vertrages eingeräumten Rechte dürfen ebenfalls Kopien für öffentliche Musikschulaufführungen genutzt werden (ausgenommen davon sind nur Chornoten).

 

Informationen zu den Lizenzberechtigungen und Mandatierungen der Verlage finden Musikschulen in den VdM-Rundschreiben (vgl. VdM-Rundschreiben 2015/4 vom 22.6.2015) sowie in der aktualisierten Liste der durch die VG-Musikedition vertretenen Verlage („VG Musikedition: Liste der Mitglieder (Urheber und Verlage)“ im VdM-Mitgliederbereich unter „Dokumente“ / „Musikschulorganisation und Info Recht“.

 

Die von der VG Musikedition beauftragte GEMA hat in den letzten Wochen an alle Musikschulen, die noch nicht am Pauschalvertrag teilnehmen, ein Informationsschreiben zu diesem Angebot geschickt. Das Schreiben ist abrufbar im VdM-Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt „Dokumente“/ „Musikschulorganisation und Info Recht“, Stichwort „Kopierlizenzen“.

 

Bei Fragen können sich VdM-Mitglieder gerne an die Bundesgeschäftsstelle des VdM (vdm( at )musikschulen.de, Tel. 0228/957060) wenden.


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gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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