15.06.2016 | Weitere Institutionen und Einrichtungen

Nahles kündigt Absenkung der Künstlersozialabgabe an

VdM begrüßt Erleichterung für die abgabepflichtigen Verwerter

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles MdB kündigte am 14. Juni 2016 bei der „Zukunftskonferenz Künstlersozialversicherung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Absenkung der Künstlersozialabgabe ab dem 1. Januar 2017 von 5,2 Prozent auf 4,8 Prozent an.

Die Künstlersozialabgabe muss von Unternehmen und Institutionen entrichtet werden, die Aufträge an freiberufliche Künstler und Publizisten vergeben. Bezugsgröße sind die im Vorjahr gezahlten Honorare. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes aus dem Jahr 2014 wurde die gesetzliche Voraussetzung geschaffen, dass die Deutsche Rentenversicherung bei den abgabepflichtigen Unternehmen und Institutionen regelmäßig die korrekte Abführung der verpflichtenden Künstlersozialabgabe prüft. Die in der Künstlersozialversicherung versicherten Künstler und Publizisten zahlen die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, die abgabepflichtigen Unternehmen und Institutionen 30  Prozent und der Bund mit dem Bundeszuschuss 20 Prozent.

 

Bundesministerin Andrea Nahles führte weiter aus, dass, sollte die Künstlersozialversicherung aufgrund der Umbrüche durch die Digitalisierung und vermehrte Selbstvermarktung in eine Schieflage kommen, sie sich eine Erhöhung des Bundeszuschusses in der nächsten Legislaturperiode vorstellen könnte.

Der VdM begrüßt diese Entwicklung sehr und dankt Bundesministerin Nahles und der in ihrem Ministerium zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller MdB für ihr Engagement, das mit zu dieser Erleichterung für die abgabepflichtigen Verwerter geführt hat.

 

Quelle: Deutscher Kulturrat/VdM


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