02.02.2016 | Landesverband der Musikschulen Hessen e.V.

Kooperationen im Ganztag erfolgreich gestalten

„LVdM-Hessen“ und „Serviceagentur ‚Ganztägig lernen‘ Hessen“ geben Handreichung für die Kooperation von allgemein bildenden Schulen und öffentlichen Musikschulen heraus

Ganztagsschulen und der Pakt für den Nachmittag bieten Bildungs- und Betreuungsangebote bis 17 Uhr und beeinflussen den Zeitraum, der Kindern und Jugendlichen zum Besuch des Instrumentalunterrichts sowie und zum Musizieren bleibt. Nur wenn schulischer Musikunterricht und öffentliche Musikschularbeit zusammenarbeiten, können bestehende Freiräume für den Instrumental- und Vokalunterricht und eine umfassende musikalische Bildung erhalten werden.

 

Um diese Kooperationen zwischen allgemein bildenden Schulen und Musikschulen zu erleichtern, haben der „Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen“ (VdM-Hessen) und die „Serviceagentur ‚Ganztägig lernen‘ Hessen“ eine praxisorientierte Anleitung erarbeitet. In der „Handreichung Ganztägig Lernen und Pakt für den Nachmittag“ finden sich konkrete Empfehlungen, eine Checkliste und ein Mustervertrag für die gelingende Zusammenarbeit. Grundsätzliche Gedanken zu den bildungspolitischen Dimensionen musikalischer Bildung und Erziehung runden das Thema ab.

 

Ganztagsschulen können mit dieser Anleitung musikalische Begabungen von Kindern und Jugendlichen fördern und ihr Schulleben kulturell bereichern. Die Handreichung auf folgenden Internetseiten abgerufen werden:

Weitere Informationen unter:

Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V.

Hans-Joachim Rieß M.A. (Landesgeschäftsführer)

Rheinstraße 111

65185 Wiesbaden

Tel. 0611 / 341 86860

Fax 0611 / 341 86866

buero@musikschulen-hessen.de

www.musikschulen-hessen.de


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gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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