05.10.2015 | VdM Verband deutscher Musikschulen

Im Sinne der Zukunftsfähigkeit der Musikschulen einer wachsenden Stadt besteht Handlungsbedarf

Landesmusikrat Berlin zur notwendigen Stabilisierung und Entwicklung der Musikschulen

Der Landesmusikrat Berlin begrüßt, dass der Senat für Kultur und Bildung bei seiner Haushaltsplanung deutliche Akzente setzt. Doch in Bezug auf die Musikschulen zeigen die laufenden Haushaltsberatungen, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und die Koalitionsparteien bislang nicht gewillt sind, deren notwendige Stabilisierung und Entwicklung wirkungsvoll zu befördern, obwohl der jüngste „Leistungs- und Qualitätsbericht Musikschulen“ der zuständigen Senatsverwaltung zu dem Ergebnis kommt:

 

„Hinsichtlich einer besseren strukturellen und personellen Absicherung der Aufgaben und im Sinne der Zukunftsfähigkeit der Musikschulen einer wachsenden Stadt besteht Handlungsbedarf, damit die bildungs- und kulturpolitischen Schwerpunktsetzungen von den öffentlichen Musikschulen auch erfolgreich umgesetzt werden können.“ (Seite 33)

 

Dieser Handlungsbedarf besteht:

 

  • Weniger als 10 Prozent festangestellte Musikschullehrkräfte sind ein unhaltbarer Zustand – der bundesdeutsche Durchschnitt bewegt sich bei 77 Prozent: Die Berliner Musikschulen sind damit in Deutschland strukturell und personell am schlechtesten ausgestattet!
     
  • Notwendig ist die Etablierung eines Grundstocks an festangestelltem musikpädagogischem Personal, darunter insbesondere für die Bereiche Kooperationen mit Kitas und allgemeinbildenden Schulen, für Ensembleleitungen, musikalische Früherziehung und Inklusion. Weiterhin unerlässlich sind feste Stellen für ständige Stellvertretungen der Leitungen, der Fachbereichsleitungen und Verwaltungen.
     

Wie die letzten Jahr(zehnt)e zeigen, schaffen es die Bezirke wegen der Sparpolitik und der Kosten- und Leistungsrechnung, die bezirkliche Anstrengungen eher bestraft als belohnt, alleine nicht, die Lage zu wenden. Senat und Abgeordnetenhaus sind deshalb aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen (wie in anderen Bundesländern die Landesregierungen und Landesparlamente auch) und durch zweckgebundene Kooperation initiierende und steuernde Orientierung über Bezirksgrenzen hinweg zu geben (und auch über alternative Organisationsformen nachzudenken, wie das vom Musikschulbeirat im Sommer dieses Jahres angeraten worden ist). Dies ist umso wichtiger, da die wachsende Stadt auch die Musikschulen vor neue Herausforderungen stellt.

 

In Bezug auf die derzeitigen Haushaltsberatungen 2016-2017 sind folgende Maßnahmen angezeigt:

 

  • Bereitstellung von zusätzlich mindestens 5 Mio. € Landesmittel zweckgebunden für die Musikschulen, damit im Durchschnitt 6 neue feste unbefristete Stellen pro Bezirk (je nach Größe der jeweiligen Musikschule) eingerichtet werden können.

 

  • Damit können jetzt die Parteitagsbeschlüsse der Koalitionsparteien aus den Jahren 2012/13 in politisches Handeln umgesetzt werden, die 20 Prozent Festanstellung und die Verbesserung der Personallage beinhalten.
     

Darüber hinaus ist ein Berliner Entwicklungsplan für die Musikschulen entsprechend den Beschlüssen des Musikschulbeirates und des Masterplans Musikschule des Landesmusikrats überfällig.

 

 

Quelle: Landesmusikrat Berlin

 


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