25.02.2015 | Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs e.V.

Land Baden-Württemberg und Landesverband der Musikschulen unterzeichnen Kooperationsvereinbarung über die Bildungsarbeit der Musikschulen an Ganztagsschulen

Kultusministerium sieht in den öffentlichen Musikschulen wichtige Bildungspartner im Ganztagsbetrieb

Kultusminister Andreas Stoch und Matthias Hinderberger, Vorsitzender des Landesverbands der Musikschulen Baden-Württembergs e.V., haben am 23. Februar eine Kooperationsvereinbarung über die Bildungsarbeit der öffentlichen Musikschulen an Ganztagsschulen geschlossen. Ziel der Vereinbarung ist es, die Arbeit der Musikschulen und der Ganztagsschulen enger zu verknüpfen.

 

„Ich freue mich, nach intensiven Verhandlungen in den vergangenen Monaten heute diese für die musikalische Jugendbildung in Baden-Württemberg wichtige, da wegweisende Vereinbarung unterzeichnen zu können. Der Landesverband der Musikschulen weiß es zu schätzen, dass er nach dem Landessportbund der zweite Partner ist, mit dem das Land eine Einzelvereinbarung zur angemessenen Einbeziehung der außerschulischen Bildungsarbeit in die Ganztagsschule zum Wohle der Kinder und Jugendlichen abschließt“, sagte Matthias Hinderberger anlässlich der Unterzeichnung. Hinderberger wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit der Einführung der verlässlichen Grundschule im Jahr 2000 die öffentlichen Musikschulen für die allgemein bildenden Schulen ein immer wichtigerer Bildungspartner seien. „Die mit der heute unterzeichneten Kooperationsvereinbarung geschaffenen Grundlagen für Bildungskooperationen zwischen Ganztagsgrundschulen und Musikschulen ist die logische, aber auch dringend notwendige Fortführung dieser immer stärkeren Vernetzung von außerschulischer und schulischer Bildung gerade im Bereich der Musik.“

 

„Die Musikschulen leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zur musikalischen Bildung und Kultur. Durch die Kooperationsvereinbarung profitieren noch mehr Kinder vom vielfältigen Angebot der Musikschulen“, betonte Minister Andreas Stoch im Anschluss an die Unterzeichnung. Andreas Stoch bekräftigte erneut, dass er die Musikschulen als unverzichtbare Partner der Ganztagsschulen sehe. Er ermunterte einmal mehr die Musikschulen, den Ausbau des Ganztagsbetriebes an den allgemeinbildenden Schulen als Chance zu begreifen und sich als zentrale Akteure weiter einzubringen.

 

Dem stimmte auch die Präsidentin des Landesverbandes, Landtagsvizepräsidentin a.D. Christa Vossschulte, zu. Sie hob zugleich hervor, dass die Vereinbarung zwar einen Rahmen für die Kooperation von Musikschulen und Ganztagsschulen geschaffen habe, die Verantwortung jedoch nun vor Ort liege, diese Vereinbarung mit Leben zu füllen und den Musikschulen angemessene Möglichkeiten zu bieten, sich mit Bildungsangeboten am Ganztagsbetrieb zu beteiligen: „Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Landesverband der Musikschulen unterstreicht die hohe Bedeutung, die der musikalischen Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen hierzulande zukommt. Wir hoffen sehr, dass die betroffenen Ganztagsschulen, ganz besonders aber auch die Städte und Gemeinden im Land als Schulträger nunmehr bereit sind, dieses Anliegen über die vorgesehene Option der Monetarisierung von Lehrerdeputaten zur Finanzierung von Bildungsangeboten außerschulischer Partner im Ganztagsbetrieb auch in die Tat umzusetzen. Dies ist umso wichtiger, als vor allem Kinder, die sonst kaum Möglichkeiten haben, mit Musik in engere Berührung zu kommen, hierdurch eine echte Chance erhalten.“

 

Die heute unterzeichnete Vereinbarung legt fest, dass der Landesverband der Musikschulen Baden- Württembergs e.V. bei der musikalischen Bildung ein zentraler Ansprechpartner ist. Deshalb sollte eine kostenfreie musikalische Grundausbildung durch eine öffentliche Musikschule in den ersten beiden Klassen zum pädagogischen Konzept einer Ganztagsgrundschule gehören. Des Weiteren regelt die Vereinbarung, dass die instrumentale und vokale Individualförderung von Kindern und Jugendlichen auch zeitlich parallel zum Ganztagesbetrieb stattfinden kann. Für den Musikschulunterricht sowie die notwendigen täglichen Übungszeiten bleiben die Schülerinnen und Schüler je nach Gegebenheit vor Ort entweder an der Schule oder suchen die Musikschule bzw. einen dritten Ort auf.

 

Um die Talente und Fähigkeiten von Kindern noch nachhaltiger zu fördern, empfiehlt die Kooperationsvereinbarung außerdem den Auf- und Ausbau von Netzwerken zwischen den Ganztagesschulen, den öffentlichen Musikschulen und den Musikhochschulen des Landes.

Derzeit gibt es in Baden-Württemberg über 230 öffentliche gemeinnützige Musikschulen, die mit ca. 7.000 Lehrkräften und an mehr als 1.500 Unterrichtsorten knapp 260.000 Kindern und Jugendlichen eine qualifizierte außerschulische musikalische Bildung vermitteln. Der Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs e.V. ist der Träger- und Fachverband der öffentlichen Musikschulen im Südwesten.

 

Weitere Informationen zum neuen Ganztagsschulkonzept finden sich unter www.ganztagsschule-bw.de.

 

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gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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