17.10.2014 | Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V.

Erhöhung der Förderung für Musik- und Kunstschulen Brandenburg ab 2017

Koalitionsvertrag zwischen SPD Brandenburg und DIE LINKE Brandenburg

Innerhalb von knapp fünf Monaten haben die Musik- und Kunstschulen Brandenburg mit vereinten Kräften 30.185 Unterschriften für die Volksinitiative „Musische Bildung jetzt“ gesammelt, um eine Gesetzesänderung des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes und damit eine angemessene Landesförderung der Einrichtungen zu erwirken. 

 

Nach zahlreichen Gesprächen der Schulen mit den Politikern vor Ort und des Verbandes mit den Landtags-Fraktionen im Vorfeld wird nun mit großer Spannung der Entwurf des Koalitionsvertrages erwartet. Zu dem Musik- und Kunstschulgesetz findet sich darin folgende Passage:

„Die Koalition wird auch in Zukunft Kinder- und Jugendkunstschulen, Musikschulen, Bibliotheken, Museen und Gedenkstätten unterstützen. Dazu werden ab 2015 die Zuschüsse für die Jugendkunstschulen auf 400.000 Euro pro Jahr erhöht und ab 2017 vorbehaltlich der finanziellen Situation des Landes zusätzlich 2,1 Millionen Euro für die Musik- und Kunstschulen bereitgestellt. Kultur- und Bildungsangebote sollen auch in dünn besiedelten Regionen unter Berücksichtigung des demografischen Wandels möglichst erhalten werden. Kulturelle Bildung für alle wird durch ein enges Netz von Künstlern und Kultureinrichtungen sowie Schulen verwirklicht. Die Angebote und Kooperationen mit Schulen und Kindergärten werden ausgeweitet und weiterentwickelt. Das Programm „Musische Bildung für alle“ wird fortgeführt.“ (Koalitionsvertrag zwischen SPD Brandenburg und DIE LINKE Brandenburg für die 6. Wahlperiode des Brandenburger Landtages, 10.10.2014, S. 34).

 

Damit erhalten die sieben Kunstschulen, die jüngst eine Anerkennung durch das Brandenburgische Gesetz erhalten haben, die in der Volksinitiave geforderte Summe für die Entwicklung ihrer kulturellen Bildungsangebote und es wird ihnen die Förderung zuteil, die ihnen im Musik- und Kunstschulgesetz vorenthalten wurde. So erfreulich das Ergebnis für die Kunstschulen ist, so zwiespältig ist die Perspektive für die Musikschulen. Warum soll die Erhöhung um 2,1 Millionen Euro erst 2017 greifen? Das Problem, qualifizierte Fachlehrer zu gewinnen wird mit jedem Jahr drängender. Der VdMK begrüßt natürlich die Fortführung des Förderprogramms „Musische Bildung für alle“, allerdings kann die oben genannte Ausweitung der Kooperationen mit Schulen und Kindergärten bei dem derzeitigen Fördervolumen nicht erfolgen, da die Förderung zu 100 Prozent ausgeschöpft ist.


Insgesamt ist es aber zu begrüßen, dass sich nun neben der Linken und den Oppositionsparteien im Landtag auch die SPD für eine Anhebung der Musik- und Kunstschulförderung ausspricht.

 

Die Musik- und Kunstschulen werden während der entscheidenden Phase der Gesetzesänderung den Anliegen der Volksinitiative daher nochmals Nachdruck verleihen und auf die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen im Landtag zugehen. Die Unterschriften sollen der neu gewählten Landtagspräsidenten in der Pause einer der ersten Plenarsitzungen übergeben werden. 


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